Schon gewusst?
Wir sind stets bemüht, unsere Gemeinschaft sicherer zu machen. Deshalb ist es uns ein Anliegen, auf einige weniger bekannte Vorschriften hinzuweisen, die das Tragen bestimmter Gegenstände in der Öffentlichkeit verbieten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz aller und helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich bewusst sind, welche Gegenstände NICHT in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen:
Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray): Der Einsatz von Pfefferspray zur Selbstverteidigung ist nur in Notsituationen erlaubt und unterliegt bestimmten Vorschriften.
Einhandmesser mit feststellbarer Klinge (> 8,5cm): Einhandmesser mit einer feststellbaren Klinge dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden, wenn die Klinge länger als 8,5 cm ist.
Butterfly-Messer (Balison): Das Mitführen von Butterfly-Messern mit Schnellöffnungsmechanismus ist nicht erlaubt.
Elektroschockgeräte: Der Besitz und die Verwendung von Elektroschockgeräten ohne behördliche Genehmigung sind verboten.
Schlagringe und Totschläger: Das Tragen und Besitzen von Schlagringen und Totschlägern ist in Deutschland verboten.
Wir setzen uns für ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten in der Öffentlichkeit ein. Wenn Sie Fragen zu Sicherheitsbedenken oder Vorschriften haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Ihre Sicherheit ist uns wichtig!