Betrieblicher Rettungsdienst
Unsere Betriebssanitäter*innen beherrschen nicht nur die grundlegenden Maßnahmen zu Ersten Hilfe, sondern sind u.a. auch geübt im Umgang mit Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.
Hinweis:
Ein Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter*innen zur Verfügung steht, wenn
- in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind,
- in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern
- auf einer Baustelle wo mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Unsere ausgebildeten Sanitätskräfte unterstützen Sie in diesen Fällen.