Betrieblicher Rettungsdienst

Unsere Betriebssanitäter*innen beherrschen nicht nur die grundlegenden Maßnahmen zu Ersten Hilfe, sondern sind u.a. auch geübt im Umgang mit Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.

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KWS Betrieblicher Rettungsdienst

Hinweis:

Ein Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter*innen zur Verfügung steht, wenn

  • in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind,
  • in einer Betriebsstätte 1500 oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern
  • auf einer Baustelle wo mehr als 100 Versicherte anwesend sind.

Unsere ausgebildeten Sanitätskräfte unterstützen Sie in diesen Fällen.